Energieprämien

Wer erhält eine Energieprämie?

Für jeden, der im laufendem Kalenderjahr – vom 01. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 – eine der angeführten Maßnahmen umgesetzt hat, besteht eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten und Zuschüsse. Aber Achtung, das Kontingent ist begrenzt!

Für was gibt es eine Energieprämie?

Energieeffiziente Maßnahmen im Neubau oder in Bestandsgebäuden : von Einfamilienhäusern über Mehrfamilienhäuser bis hin zu großvolumigen Wohnbauten. Derzeit können Sie für folgende Investitionen eine Energieprämie beantragen:

Wärmepumpen

Im Zuge eines Neubaus oder einer Sanierung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder bei einem großvolumigen Wohnbau besteht die Möglichkeit für eine Energieprämie von Wärmepumpen.

Heizkesseltausch

Wenn Sie den Austausch eines Gasbrennwertgeräts, eines Ölbrennwertgeräts, eines Biomassekessels oder eines Stückgutkessels in einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder in einem großvolumigen Wohnbau tätigen, haben sie die Möglichkeit auf eine Energieprämie. Auch für Brennwertkessel für Nutzungseinheiten im Neubau, für Mehrfamilienhäuser und bei großvolumigen Wohnbauten gibt es eine Energieprämie.

Fernwärme-Anschluss

Für einen Fernwärmeanschluss haben sie die Möglichkeit eine Energieprämie zu beantragen. Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung im Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus oder bei einem großvolumigen Wohnbau
erhalten Sie eine Energieprämie.

Solar-Anlagen

Es werden Energieprämien für Solar-Anlagen im Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und im großvolumigen Wohnbau vergeben, sowohl für Photovoltaik-Anlagen in privaten Haushalten als auch für netzautarke Photovoltaikanlagen.

Neuerrichtung

Auch für die Errichtung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und im großvolumigen Wohnbau stehen Förderungen und Zuschüsse  zur Verfügung.

Sanierungen

Sanierungen von Kellerdecken, obersten Geschossdecken, Außenwänden, Dachflächen, Fensterflächen sowie von Außentüren im Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und im großvolumigen Wohnbau